Einschuss

Einschuss
Ein|schuss ['ai̮nʃʊs], der; -es, Einschüsse:
Stelle, an der ein Geschoss (in einen Körper, Gegenstand) eingedrungen ist:
das Auto wies an der Seite fast ein Dutzend Einschüsse auf.

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Ein|schuss 〈m. 1u
I 〈zählb.〉
1. Eintrittsstelle eines Geschosses
2. 〈bei Raketen〉 Erreichen einer bestimmten Umlaufsbahn
3. 〈Web.〉 die eingeschossenen Querfäden; Sy Einschlag (4), Eintrag (4)
4. eingeschossenes Kapital, Einlage
5. Einsatz (beim Spiel)
II 〈unz.〉
1. akute Entzündung der Unterhaut an den Beinen der Pferde infolge kleinerer Wunden an Fuß u. Bein
2. 〈Web.〉 Schuss

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Ein|schuss, der; -es, Einschüsse:
1.
a) das Eingedrungensein eines Geschosses; Schuss (1 c);
b) Stelle, an der ein Geschoss eingedrungen ist:
der Ausschuss ist meist größer als der E.
2. Beimengung, Zusatz:
das Referat enthält sehr subjektive Einschüsse.
3. (Raumfahrt) das Hineinschießen einer Rakete o. Ä. in eine Flugbahn.
4. (Sport) Schuss ins Tor:
zum E. kommen.
5. (Weberei) Gesamtheit der in Querrichtung verlaufenden Gewebefäden; Schuss:
für den E. eine Kontrastfarbe nehmen.
6. (Landwirtsch., Tiermed.) (bei Pferden) entzündliche, durch eine Wundinfektion hervorgerufene Schwellung, meist an der Hinterhand.
7. (Bankw.) als Anzahlung od. Sicherheit geleistete Zahlung an die Bank bei bestimmten Börsen- od. Außenhandelsgeschäften.

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Einschuss,
 
1) Börsenwesen: 1) Geldbetrag, den der Kunde seiner Bank zahlen muss, wenn er sie beauftragt, für ihn Effekten zu kaufen, ohne sofort den vollen Kaufpreis bereitstellen zu können. Die Höhe richtet sich nach dem Risiko der Kursschwankung des Wertpapiers und nach der Liquiditätssituation der Banken. 2) Bei Termingeschäften übliche Anzahlung, die bei Abschluss eines Terminkontrakts zu entrichten ist, um die Erfüllung sicherzustellen (in der Regel 2-7 % des Kontraktvolumens).
 
 2) Medizin: Schussverletzung .

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Ein|schuss, der; -es, Einschüsse: 1. a) das Eingedrungensein eines Geschosses; ↑Schuss (1 c): Da liegt er. E. in die rechte Schläfe (Plievier, Stalingrad 265); b) Stelle, an der ein Geschoss eingedrungen ist: der Ausschuss ist meist größer als der E.; Später fand man seine Leiche in einem Wald bei Rzerzów - mit 30 Einschüssen (Spiegel 36, 1984, 170). 2. Beimengung, Zusatz: das Referat enthält sehr subjektive Einschüsse; von der dortigen Menschenart, ihrer nördlichen und darum in seinen Augen desto abenteuerlicheren Exotik, ließ er Herrn Ferge erzählen, von dem asiatischen E. ihres Geblütes (Th. Mann, Zauberberg 434). 3. (Raumf.) das Hineinschießen einer Rakete o. Ä. in eine Flugbahn: nach dem E. in die Erdumlaufbahn muss sich das Raumschiff ... absprengen (MM 25. 2. 69). 4. (Sport) Schuss ins Tor: zum E. kommen. 5. (Weberei) in Querrichtung verlaufende Gewebefäden; Schuss: für den E. eine Kontrastfarbe nehmen. 6. (Landw., Tiermed.) (bei Pferden) entzündliche, durch eine Wundinfektion hervorgerufene Schwellung, meist an der Hinterhand. 7. (Bankw.) als Anzahlung od. Sicherheit geleistete Zahlung an die Bank bei bestimmten Börsen- od. Außenhandelsgeschäften.

Universal-Lexikon. 2012.

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